Gefährdungsbeurteilung von elektrischen Arbeitsmitteln
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) fordern eine regelmäßige Prüfung elektrischer Arbeitsmittel. Die Beurteilung muss durch eine hierzu befähigte Person erfolgen und rechtssicher dokumentiert werden. Ansonsten ist im Ernstfall ein Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen nicht abgesichert.
Gemäß § 3 der Betriebssicherheitsverordnung müssen Prüfart, -umfang und -fristen anhand einer Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel festgelegt werden. Aus dieser Beurteilung muss hervorgehen, welche Risiken tatsächlich vorliegen und auf die Mitarbeiter bzw. die Arbeitsmittel einwirken. Als Experte für die elektrische Sicherheitsprüfung und die Einschätzung von Gefahren an Arbeits- und Betriebsmitteln sind wir dafür Ihr Ansprechpartner in Ihrer Nähe.