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Prüfung von Schweißgeräten

Schweißgeräte-Prüfung nach DIN EN 60974-4 (VDE 0544-4)

Gemäß der DGUV Vorschrift 3 müssen sämtliche elektrischen Betriebs- und Arbeitsmittel in einem Unternehmen regelmäßig einer fachkundigen Prüfung unterzogen werden. Ziel ist es, die Sicherheit der Mitarbeiter im Umgang mit den Geräten, Anlagen und Maschinen zu erhöhen. Die Prüfung darf nur von einer dazu befähigten Person durchgeführt  werden. Die Anforderungen an die Elektrofachkraft sind in den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 festgelegt. In ganz Norddeutschland ist das zum Beispiel die GHG Hamburg und deren E-Prüfer.

Für die Prüfung von Schweißgeräten legt die DIN EN 60974-4  für Lichtbogenschweißeinrichtungen – Teil 4 entsprechende Anforderungen fest. Weitere Regelungen im Hinblick auf die Schweißgeräteprüfung sind in der DGUV Information 209-010  (Bisher  BGI 553) festgelegt.
 

... und so läuft es ab:

  • Sichtprüfung:
    Es erfolgt eine genaue Betrachtung des Schweißgerätes / der Schweißgeräte in Ihrem Betrieb am Arbeitsplatz durch einen Prüfer bzw. Elektrofachkraft der GHG Hamburg. Hierbei sollen dereits äußerliche Beschädigungen, die auf eine Fehlfunktion hinweisen oder diese verursachen könnten, frühzeitig festgestellt und behoben werden. 
  • Messprüfung:
    Bei der Messung (auch elektrische Messprüfung genannt) werden verschiedene Werte des Schweißgerätes geprüft, zum Beispiel der Isolationswiderstand, der Schutzleiterwiderstand, der Berührungsstrom sowie die Leerlaufspannung zwischen Gleich- und Wechselstrom. 
  • Funktionsprüfung:
    Die oder das Schweißgerät(e) werden testweise in Betrieb genommen um sicherzustellen, dass die einwandfreie Funktion gewährleistet ist. Darüber hinaus gilt es bei diesem Prüfungsteil, Faktoren wie die Kontrollleuchten, Schalter usw., sowie die Spannungsminderungseinrichtung und das Gasmagnetventil zu prüfen. Alles muss vor der endgültigen Inbetriebnahme vollständig funktionieren.

Sämtliche Werte und Ergebnisse der Einzelprüfungen werden durch die E-Fachkräfte der GHG Hamburg in einem Prüfprotokoll dokumentiert und das Gerät erhällt einen Aufkleber ähnlich der TÜV-Plakette beim Auto, der den nächsten Prüftermin anzeigt. Die Schweißgeräte werden nur dann als betriebstauglich eingestuft, wenn sämtliche Prüfungen bestanden wurden. Sollten Mängel festgestellt werden, ist die verantwortliche Person im Betrieb umgehend zu informieren. Der Schaden ist zu beheben und muss ggf. noch einmal kontrolliert werden.