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Prüfung von Ladesäulen und Wallboxen

Ladesäulen und Wallboxen für Elektrofahrzeuge müssen regelmäßig geprüft werden, um die technische Sicherheit und den einwandfreien Betrieb zu gewährleisten. Die Prüfungspflicht ergibt sich aus der Ladesäulenverordnung und der DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3). Die DGUV-3-Vorschrift ist ein Kernstück des Arbeitsschutzrechtes und soll den gefahrlosen Betrieb elektrischer Anlagen und Geräte sicherstellen. Die Prüfungen müssen von Fachkräften, die für Arbeiten an Hochvoltsystemen wie sie von der GHG Hamburg bereitgestellt werden, durchgeführt und dokumentiert werden. Für Wallboxen in Einzel- und Tiefgaragen besteht Prüfpflicht und Betreiberhaftung für E-Ladepunkte.

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E-Ladesäule am Straßenrand im öffentlichen Verkehr
E-Prüfungen nach VDE und DGUV V3
Was muß geprüft werden?